Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung für ein Angebot von Teamsport Richter bietet der Anmeldende bei Teamsport Richter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Fax oder E-Mail online vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.teamsport-richter.de, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

3. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballcamp in einem Zeitraum von zehn Tagen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.

4. Bezahlung

4.1 Bei Online-Anmeldung:

Der Kunde hat die im Anmeldeformular angegebene, selbst gewählte Zahlungsmethode fristgerecht zu erledigen. Mit Eingang des Betrages ist der Teilnahmeplatz gesichert. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf Teilnahmeplatzreservierung.

4.2 Bei schriftlicher Anmeldung:

Sobald die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung versendet oder bei Teamsport Richter eingegangen ist, ist die Teilnahmegebühr innerhalb von 14 Tagen in vollem Umfang auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: Patrick Richter
Bankinstitut: Commerzbank
IBAN: DE57 1004 0000 0411 6406 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Veranstaltung & Teilnehmername

Mit erfolgreichem Eingang des Betrages wird der Teilnahmeplatz fest zugesichert und abschließend seitens der Fußballschule schriftlich bestätigt. Sollte keine Zahlung in dem Zeitrahmen erfolgen, erlischt das Recht auf die Teilnahmeplatzreservierung.

5. Rücktritt

Nach 14 Tagen kann der Kunde weiterhin jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann Teamsport Richter gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittkosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei Rücktritt innerhalb der letzten 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 100 % der Teilnehmergebühr zu zahlen. Mit der Absage des Teilnehmers sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen und die bereits gezahlte Gebühr verbleibt beim Veranstalter.

Wird die Kursteilnahme vom Teilnehmer aus gleich welchen Gründen während des Kurses abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

6. Durchführung

Für die Dauer der Leistung bei Teamsport Richter übertragen die Erziehungsberechtigten dem Besitzer Patrick Richter die Aufsichtspflichten und – rechte, die dieser wiederum an seine Trainer und Betreuer übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer und Betreuer von Teamsport Richter Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Trainer des Camps oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer nach vorheriger Androhung vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Bei schweren Verstößen ist die Androhung entbehrlich. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrages. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Trainer von Teamsport Richter.

7. Angaben über den Gesundheitszustand

Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn des Camps den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und notwendige Medikamente ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps bei Teamsport Richter sind dem jeweiligen Trainer oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung bei Teamsport Richter führen.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp: Wird ein Fußballcamp von Teamsport Richter mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl 30 abgesagt, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück.

b) Einhaltung der Campregeln: Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Teilnehmer bei schweren Verstößen gegen die Campregeln (z.B. Drogen- u. Alkoholgenuss, Vandalismus etc.) auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Eine Erstattung des gezahlten Betrages ist in diesem Falle ausgeschlossen.

9. Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewissenhafte Vorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Beschreibung

4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Campteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt Teamsport Richter keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden. Eine Haftung der Fußballschule oder ihrer Mitarbeiter für Sachschäden der Teilnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn sie sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen. Es ist Sache der Teilnehmer, sich entsprechend zu versichern. Teamsport Richter haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden oder Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden vor und nach ihren Leistungen.

10. Beschränkung der Haftung

Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

11. Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Der Abschluss der Versicherungen muss bei Beginn der Veranstaltung nachgewiesen sein.

12. Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

13. Foto- und Filmrechte

Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bild- und Filmaufnahmen angefertigt und durch Teamsport Richter, nur für eigene Merchandisingzwecken verwendet werden dürfen.